Waldbrandverordnung 2013 gilt ab sofort

Auf Grund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse (Trockenheit) sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden gilt seit dem 24. Juli 2013 die Waldbrandverordnung der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten.

Auszug:

In den Wäldern des Verwaltungsbezirks St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) ist das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, jegliches Feuer entzünden und das Unterhalten von Feuer im Wald verboten. Ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände sowie Glasflascrhen und Glasscherben (Brennglaswirkung!) im Waldbereich wegzuwerfen.

Download der Verordnung

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